Sexualisierte Gewalt gegenüber Kindern hat zwei Gesichter.
Sexualisierte Gewalt im Kontext der Eltern-Kind-Entfremdung: Der “Missbrauch mit dem Missbrauch”.
Sexualisierte Gewalt Kindern gegenüber nehme ich in meinem beruflichen Kontext auf zwei Ebenen wahr.
Zum einen als einen “Missbrauch mit dem Missbrauch” (Quelle der Bezeichnung: Verband für Getrennterziehende Papa Mama Auch e.V.):
Entfremdende Elternteile, die den Streit als Strategie verwenden, um den Ex-Partner oder -Partnerin möglichst aus dem Leben des Kindes zu verbannen, scheuen nicht davor, Anschuldigungen des sexuellen Missbrauchs zu äußern, um den unliebsam gewordenen anderen Elternteil loszuwerden und dessen Leben nach Möglichkeit zu zerstören.
Wenn nichts mehr geht und der andere Elternteil immer noch auf sein und des Kindes Recht besteht, miteinander regelmäßig Zeit zu verbringen – dann geht immer noch sexueller Missbrauch als das Nonplusultra, um diesem Elternteil einen so richtig auszuwischen.
Solche Vorwürfe lassen sich jedoch in aller Regel zum Glück relativ schnell enttarnen – so der Elternverband Papa Mama Auch e.V. und so auch mein beruflicher Erfahrungswert. Vor allem dann, wenn jegliche Indizien fehlen und der anzeigende Elternteil sich selbst in Widersprüche verstrickt, immer wieder neue Details dazu erfindet etc. In solchen Fällen werden die Anschuldigungen meist nicht weiter verfolgt (Quelle: ebd.).
Das ist allerdings nur das eine Gesicht.
Sexuelle Gewalt gegenüber Kindern als bittere Realität.
Denn sexualisierte Gewalt gegenüber Kindern (auch als sexueller Missbrauch bezeichnet) ist andererseits auch bittere Realität von bisher nur grob geahnten Ausmaßen, was den meisten spätestens seit dem Missbrauchsfall Lügde und den diversen, in neuester Zeit ans Tageslicht gekommenen Skandalen innerhalb der Katholischen Kirche bekannt sein durfte. Eine Realität, in der wiederum durchaus passieren kann, dass dem betroffenen Kind (oder Kindern) zunächst kein Glauben geschenkt wird – auch wenn es schon mal den Mut hat, sich einem Erwachsenen anzuvertrauen. Hierzu wurde ich heute auf einen Artikel aufmerksam, der mich zum Verfassen des vorliegenden Beitrages inspirierte.
Sexueller Missbrauch in der Familie „Zu viele haben Angst, zu intervenieren”. (zum Artikel)
In diesem Blogbeitrag möchte ich genau diese Seite der Medaille schildern – allerdings aus der Sicht eines Erwachsenen, dessen Kind sich ihm anvertraut hat und der versucht, seinem Kind zu helfen. Ich möchte darstellen, wie es in der Praxis aussehen kann, wenn es ernstzunehmende Indizien auf sexualisierte Gewalt gibt, doch die zuständigen Stellen die Verantwortung von sich weisen und nicht in der Lage sind, zu intervenieren. Wenn die Indizien und Hinweise einfach unter den Teppich gekehrt werden. Um ja das Fass nicht aufzumachen.
Und wenn sich keiner zuständig fühlt.
Einen allgemeinen Artikel über den PAS-Teufelskreis habe ich bereits vor einigen Monaten geschrieben (zum Artikel: hier klicken) und wie folgt grafisch dargestellt:
Der Artikel, den Sie gerade lesen ist dagegen ein purer (anonymisierter) Erfahrungsbericht. Wie ein anstrengendes Theaterstück wirkte die Geschichte auf mich, als der betroffene Vater sie mir erzählte. Und doch ist auch diese Geschichte Realität, wie sie von entfremdeten Elternteilen, die verzweifelt nach Hilfe für Ihre Kinder suchen (unabhängig davon, in welchem Bereich), jeden Tag in Deutschland tausendfach erlebt wird. Und in dieser Form habe ich sie auch zusammengefasst:
Im Teufelskreis der Unzuständigkeit.
ORT:
Wir befinden uns in einer Kleinstadt im östlichen Teil Deutschlands. Es ist einer dieser Orte, wo jeder jeden kennt, anno 2021.
DRAMATIS PERSONAE:
– ein getrennt lebendes Ehepaar:
Mutter – sie und ihre Familie seit Generationen vorbildliche Bürger des Städtchens,
Vater – vor 15 Jahren zugezogen. Immer noch als ein Fremder beäugelt,
– ein vom sexuellen Missbrauch im mütterlichen Umfeld berichtendes Kind,
– diverse “Helfer” von Gottes Gnaden.
WICHTIG: Nachfolgendes passiert auch Müttern.
Ich habe einen Vater für die nachfolgende Darstellung ausgewählt, weil ich den behördlichen Teufelskreis, den er mir geschildert hat, besonders grenzwertig fand. Und die Dame in der letzten Szene war für mich die Krönung des Wahnsinns.
PROLOG:
Das Kind erzählt seinem Vater unter Tränen, der Opa habe es “angefasst”. Es zeigt auf seinen Genitalbereich. Direkt unterhalb ist ein blauer Fleck, der an einen Biss erinnert. Die Größenordnung lässt den Gebissabdruck eines Erwachsenen vermuten. Der Fleck ist rund mit dunkleren, regelmäßig angeordneten Stellen, die wie Zahnabdrücke aussehen. Er befindet sich auf der Innenseite des Oberschenkels in unmittelbarer Nähe des Genitalbereichs.
Der Vater nimmt es sehr ernst. Er weiß, dass dieser Opa auch seine eigene Tochter, die Mutter des Kindes, so oder so ähnlich “angefasst” haben soll, als diese selbst ein Kind war. Dies habe sie damals niemandem erzählen dürfen, um keine Schande über die Familie zu bringen. Nur ihm, ihrem späteren Ehemann, hat sie es erzählt.
Das gemeinsame Kind hat sich bereits seit Wochen seltsam verhalten. Tänzelte in Unterwäsche an einem Besenstiel, fragte Bekannte, ob sie mit ihm gemeinsam duschen wollen. Nässte sich ein, nahezu jedes Mal, wenn es über Mama erzählte.
Die Mutter spricht nicht mehr mit dem Vater. Sie verweigert die Kommunikation. Der Vater sprach sie mehrmals darauf an. Sie verzog nur das Gesicht, sagte aber nichts.
Seit sie getrennt sind, schirmt die Mutter den Vater möglichst von ihrem Familienleben ab und bemüht sich, die Umgänge zu verhindern. Die Eltern-Kind-Entfremdung, so vermutet es der Vater, findet auch deshalb statt, um die Missstände innerhalb der Familie der Mutter nicht ans Tageslicht zu lassen. Es sei schließlich eine gutbürgerliche Familie, bekannt im Ort.
ERSTER AKT – Das Jugendamt
Der Vater kontaktiert das Jugendamt, zeigt die Fotos des blauen Flecks, beschreibt die Aussage des Kindes.
Das Jugendamt antwortet erst nach mehreren Wochen, nach zahlreichen Aufforderungen des Vaters. Man habe mit der Mutter gesprochen, heißt es, diese habe den sexuellen Missbrauch innerhalb der Familie bestritten.
Der Vater bleibt dran. Was sei denn aber mit dem blauen Fleck, fragt er, und mit den Aussagen des Kindes? Was habe die Mutter dazu gesagt?
Das Jugendamt antwortet kurz und ausweichend: Man sehe keinen Handlungsbedarf.
ZWETER AKT – Die Verfahrensbeiständin und das Gericht
Der Vater kontaktiert die Verfahrensbeiständin mit der Bitte, beim Jugendamt zu intervenieren. Die Verfahrensbeiständin spielt am Telefon tiefe Betroffenheit, tut jedoch anschließend nichts. Da sie in der Vergangenheit bereits durch ihre Befangenheit glänzte, ist dies keine Überraschung für den Vater.
Die Mutter torpediert unterdessen vollständig den Umgang – das Kind bekommt keine Gelegenheit mehr, sich dem Vater wieder anzuvertrauen.
Appelle des Vaters an das Jugendamt, die Umgänge wiederherzustellen, bleiben fruchtlos. Die zahlreichen Mails und Briefe werden einfach nicht beantwortet. Am Telefon ist die zuständige Mitarbeiterin nie zu erreichen. Zu Tisch. Oder im Urlaub. Oder gerade im Gespräch. Nicht im Haus.
Auch das zuständige Gericht tut nichts. Das im Umgangsbeschluss genannte Ordnungsgeld für etwaigen Umgangsboykott scheint angesichts dessen nur eine nette Formulierung gewesen zu sein. Oder eine Pflichtangabe, wer weiß.
DRITTER AKT – Die Polizei, kein Freund und Helfer
Der Vater ruft die Polizei an. Der Beamte sagt, Anfassen sei doch nichts Schlimmes, vielleicht habe der Opa das Kind einfach mal am Kopf getätschelt. Blaue Flecken? Na ja, der Kleine ist doch ein Junge, in diesem Alter geht so etwas ja schnell, da raufen sich zwei im Kindergarten und schwupps…! Der Vater schildert, wie der Fleck aussieht. Der Polizist rät, das Jugendamt zu informieren. Der Vater teilt mit, dies habe er bereits getan und das Jugendamt schien nicht interessiert. Dann die Verfahrensbeiständin. Ja, bereits geschehen – ohne Erfolg.
Der Polizeibeamte schlägt vor, den Weißen Ring zu kontaktieren.
VIERTER AKT – Der Weiße Ring
Der Vater ruft beim Weißen Ring an. Die Mitarbeiterin rät, die Polizei zu informieren. Der Vater berichtet, dass er dies bereits getan habe und dass ihm dort eben geraten wurde, den Weißen Ring anzurufen. Dann solle der Vater eben das Jugendamt informieren, meint die Dame. Vater berichtet, dass er dies bereits getan habe.
Und auch die Verfahrensbeiständin?
Ja, auch die Verfahrensbeiständin.
Die Dame überlegt. Es gebe doch diese Kinderschutzorganisation in dem Ort, wo das Kind lebe. An diese Kollegen solle sich der Vater wenden, die Einrichtung sei lokal zuständig. Eine Beratungsstelle gebe es auch, sie seien sogar auf sexualisierte Gewalt spezialisiert.
FÜNFTER AKT – Eine Familienberatungsstelle
Der Vater ruft die Beratungsstelle an. Die Dame verweist zunächst auf das Jugendamt, die Verfahrensbeiständin, die Polizei und den Weißen Ring. Der Vater teilt mit, dass sich all diese Stellen nicht in der Verantwortung fühlten.
Die Dame lädt den Vater zum Gespräch ein.
Im Gespräch zeigt sie sich sehr betroffen, schaut sich die Fotos an, macht große Augen, nickt, seufzt, schüttelt den Kopf. Dann wird sie plötzlich energisch und kündigt an, mit den zuständigen Stellen und mit der Kindesmutter zu sprechen.
Sie hält, was sie verspricht.
Eine Woche später lädt sie den Vater erneut zum Gespräch ein.
Jaaaa, also… – beginnt sie nachdenklich – das könne doch alles nicht so schlimm sein.
Sie lächelt dabei gütig und genießt offenbar die engelsgleiche Ausstrahlung, von der sie denkt, sie in diesem Moment zu haben. Sie habe mit allen gesprochen, führt sie fort. Die Mutter sei doch so eine Nette. Und eine Lehrerin noch dazu, eine Ethiklehrerein. Als Ethiklehrerin würde sie doch nicht zulassen, dass ihrem Kind so etwas passiere. Und mit der Verfahrensbeiständin habe sich die Dame auch unterhalten. Sie unterstütze die Mutter doch so gut, genauso das Jugendamt. Also, der Vater scheine all dies wirklich zu eng zu sehen. Und das Haus der Mutter…! So wunderschön eingerichtet. Reinstes Kindesparadies dort. Und das Kind so sauber gekleidet, so ein Hübscher aber auch, fast wie ein Mädchen. Die Mutter hat ihm sogar eine pinke Haarspange in die Haare getan – das habe sowas von süß ausgesehen.
Was das mit dem Anliegen zu tun habe – fragt der Vater. Die Dame blinzelt und kommt wieder ins Hier und Jetzt. Ach, ja, eine Familienaufstellung mit dem Kind habe sie auch gemacht, sagt sie, mit kleinen Tierfiguren, und es habe keinerlei Hinweise auf sexuellen Missbrauch gegeben.
Woran die Dame dies festmachen würde, fragt der Vater.
Na ja, so etwas merke sie dann eben schon – so ihre Antwort.
Was die Dame nun empfehlen würde, fragt der Vater.
Er solle an die mütterlichen Beschützerinstinkte der Mutter appellieren, führt die Dame mit einem gütigen Lächeln aus. Jede Mutter sei schließlich bestrebt, ihr Kind zu beschützen. Das sei ein Geschenk an alle Mütter, Männer können das nicht verstehen, weil sie die Verbindung zum Kind nicht so stark spüren würden, wie die Mütter.
Der Vater traut seinen Ohren nicht. Er hakt nach, wie die Dame das meine.
Die Dame windet sich heraus. Er, der Vater, solle vertrauen, solle sich ein bisschen entspannen, empfiehlt sie. Einfach mal fallen lassen ins Vertrauen, das tue einem gut. Das Universum beantworte unsere Gebete nach dem Gesetz der Resonanz, schon mal gehört? Da gebe es so Seminare. Liebe werde mit Liebe beantwortet. Das solle der Vater mal ausprobieren. Es sei außerdem nicht gut für das Kind, wenn er so angespannt sei. Das habe die Familienaufstellung nämlich auch gezeigt.
Woran sie das in der Aufstellung gemerkt habe, fragt der Vater.
Nun ja, die Aufstellung habe gezeigt, dass es nicht gut für den Vater aussehen würde, so wie es jetzt sei, erwidert die Dame.
Der Vater hakt wieder nach, was gemeint ist.
Ja, das würde jetzt den Rahmen der Beratung sprengen, meint die Dame vorwurfsvoll. Sie seien eben keine psychologische Beratungsstelle.
VORHANG.
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