Ein Verfahrensbeistand kann (bisher) aufgrund der Befangenheit nicht „entlassen“ werden – eine paradoxe Blüte unseres Rechtssystems. Ein Verfahrensbeistand kann jedoch aufgrund der mangelnden Fachkompetenz entlassen werden (siehe hierzu meinen Artikel zum Thema Befangenheit der Verfahrensbeistände). Diese gilt es möglichst detailliert nachzuweisen.
Gern unterstütze ich Sie beim Verfassen eines entsprechenden Schriftstückes, indem ich Ihrem Anwalt zuarbeite. Im Vorfeld ist deshalb eine Rücksprache mit Ihrem Rechtsanwalt sinnvoll, da es in aller Regel der Rechtsanwalt ist, der ein solches Schreiben an das Gericht verfasst und versendet.
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