Wie Fachkräfte die Beratungspflicht durchsetzen können.

Eines vorab: Es ist nicht Ihre Auffabe als Papa/Mama, Ihre*n Ex zur Beratung zu motivieren und die Teilnahme durchzusetzen. Es ist die Aufgabe det Fachkräfte, darunter der Richter*innen.

Viele Fachkräfte (inkl. Entscheidungsträger) kapitulieren jedoch häufig vor der mangelnden Mitwirkung und ablehnenden Haltung der Eltern. Ich habe neulich einen völlig überforderten Entscheidungsträger erlebt, der offen zugegeben hat, nicht weiter zu wissen: wenn Eltern die Beratung abbrechen, könne er ja nichts machen. Die Eltern könne man doch nicht zwingen, die Beratung sei freiwillig. Ok, 80% der Eltern würden sich zum Glück an die Auflagen halten, aber die 20% seien halt unbelehrbar.

Doch. Sind sie wohl. In unserem BGB haben wir dafür den § 1684 Abs.2, der besagt:

“Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert. Entsprechendes gilt, wenn sich das Kind in der Obhut einer anderen Person befindet.”

Beratungsabbrüche können einen Verstoß gegen §1684 BGB darstellen.

Wird Familienberatung angeordnet, um die Unterlassung eines bestimmten Verhaltens zu erwirken, ist die Teilnahme verpflichtend.

Wird die Beratung angeordnet, um auf das Verhalten des Elternteils einzuwirken, fällt es genau unter diesen Paragraphen, da die Unterlassung des schädlichen Verhaltens durch die Beratung erwirkt werden soll.

Achten wir auf die Formulierung. Hier steht nicht: “Die Eltern werden höflichst gebeten, es gnädigerweise in Erwägung zu ziehen, sich bitte-bitte wie Menschen zu verhalten”. Die Formulierung lautet stattdessen eindeutig: “Die Eltern HABEN ALLES ZU UNTERLASSEN…”

Sind besagte Eltern von selbst nicht dazu in der Lage, ihr verhalten zu reflektieren und zu kontrollieren (aus welchen Gründen auch immer) und ordnet das Gericht deshalb eine Beratug an, haben die Eltern daran teilzunehmen, da es an dieses Gesetz anlehnt,
Verbindlich. Und aktiv mitwirkend.

Wird die Beratung nicht wahrgenommen, abgebrochen oder durch Passivität torpediert, wird damit seitens der Elternperson die gerichtliche Anordnung missachtet. Ergo: die Elternperson ist der Auffassung, über dem Gesetz zu stehen.

Beratungsabbrüche gleichen einer Missachtung des Gerichts.

Nebenbei bemerkt: wäre ich ein Richter, würde ich mir im wahrsten Sinne des Wortes ziemlich verarscht vorkommen, wenn jemandem meine gerichtlichen Anordnungen so ziemlich am Allerwertesten vorbei gehen würden.
Hallo, Berufsehre, aufwachen und wach bleiben.

Wie können Berstungsabbrüche verhindert werden?

EMPFEHLUNG:
Die Eltern im Vorfeld darauf hinweisen, dass es sich um eine Pflicht und nicht um eine freiwillige Veranstaltung handelt. Den Eltern verdeutlichen, dass die mangelnde Mitwirkung Konsequenzen haben wird, bis hin zum Entzug des Sorgerechts – übrigens, ein schlauer und konsequenter Schachzug des Richters im Film “Weil du mir gehörst”!

Jenen 80% der Eltern, die ohnehin kooperativ und einsichtig sind, wird es nichts ausmachen, sie werden höchstens nicken und glücklich sein, dass man als Richter*in die Sache und den Job ernst nimmt.
Die übrigen 20% bekommen im Vorfeld die Konsequenzen aufgezeigt und überlegen sich anschließend zwei Mal, bevor sie ihre vermeintliche Überlegenheit demonstrieren und ihren Freigeist über das Gesetz schweben lassen.

Fazit: Die Teilnahme und aktive Mitwirkung an Beratungen sind verpflichtend!

Die Teilnahme an Beratungen ist keineswegs freiwillig und als Fachkraft können Sie eine Teilnahme sehr wohl durchsetzen. Sie ist eine Pflicht und kann – je nachdem wie und ob sie wahrgenommen wird – wertvolle Hinweise auf die Persönlichkeitsstruktur und somit auf die Erziehungsfähigkeit der jeweiligen Elternperson liefern.

Hallo mein Name ist Anna Pelz

Ich biete fachliche Hilfestellung bei induzierter Eltern-Kind-Entfremdung für betroffene Eltern, Familienmitglieder und Fachkräfte im Bereich der Familienberatung und des Familienrechts. Deutschlandweit (auch telefonisch und online).